Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Magnum Energy GmbH

Allgemeines:

  1. a) Für alle Verkaufsgeschäfte und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch, wenn der Käufer eigene abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat.
    b) Bei Werkverträgen: Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen beinhalten, gelten bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; VOB / B. Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Angebote / Lieferung:

Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch für Liefer- und Fertigstellungstermine bzw. -fristen. Liefer- und Fertigstellungstermine gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Für Lieferverzögerungen seitens des Herstellers oder Vorlieferanten übernimmt die Steeton Invest, s.r.o. keinerlei Haftung. Bei Warenlieferungen aus dem Ausland akzeptiert der Käufer eine etwaige Lieferverzögerung von bis zu 10 Tagen. Sollte die Lieferverzögerung den Zeitraum von 10 Tagen überschreiten, so verpflichtet sich der Verkäufer den Käufer schriftlich darüber zu informieren.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturendbetrages (inkl. MwSt.) aus der Weiterveräußerung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen. Der Käufer ist zur ordnungsgemäßen Lagerung und Versicherung unserer Waren verpflichtet. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Preise bei Kaufverträgen und Werkverträgen:

Alle Preise verstehen sich ab Lager Marktredwitz. Die Kosten für den Transport der Ware vom Lagerort zum Bestimmungsort übernimmt grundsätzlich der Käufer. Verpackungen und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis an den Käufer weitergegeben. Für Änderungen an Preis und Leistung der Waren seitens der Hersteller, Vorlieferanten oder dessen Beauftragten wird keine Haftung übernommen. Sollte die Ware an einem anderen Ort gelagert sein bzw. zur Abholung bereit stehen, so wird dies dem Käufer im Kaufvertrag bzw. in der Rechnung mitgeteilt. Ein Nachtrag seitens des Verkäufers bzgl. des Lagerortes der Waren ist bis zu 2 Werktage vor Abholung derselbigen möglich, ohne dass es zum Vertragsbruch kommt. Aufgrund nachweislich eingetretener Marktsituationen, kann die neue Preis- Leistungssituation an den Käufer weitergegeben werden. Eine Ersatzlieferung zu ähnlichen Konditionen ist möglich, gilt jedoch nicht als grundsätzlich vereinbart. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

Zahlungen:

Es gelten die unseren jeweiligen Preislisten, Angeboten bzw. Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig unter Einhaltung der von uns gewährten Frist mit der festgelegten Skontierung bzw. sonst nach 10 Tagen netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt bei unbarer Zahlung der Tag, an dem der Zahlbetrag auf unserem Konto eingeht bzw. gutgeschrieben wird. Die Magnum Energy GmbH behält sich das Recht bei Erstlieferung auf Vorkasse vor. Bei Verzug fällt neben der Verzugsberechnung von 8% bzw. bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz eine zusätzliche Mahnkostenpauschale an. Bei gewerblichen Kunden tritt bei Überschreiten einer Frist von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum automatisch der Verzug ein. Unmittelbar vor Einleiten des gesetzlichen Mahnverfahrens teilen wir dem Schuldner die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten mit. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Käufer auf Grund einer Rechnung eine Anzahlung der Ware leistet oder ein Kauf-/Werkvertrag akzeptiert und unterschrieben wird. Bei einem etwaigen Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages bz w. des Werkvertrages als vereinbart und wird zur Zahlung an den Verkäufer sofort fällig. Bei einer etwaigen bereits geleisteten Anzahlung wird diese Vertragsstrafe in Abzug gebracht bzw. damit verrechnet.

Mängelansprüche:

Bei Kaufverträgen u. Werkverträgen: Ist der Liefergegenstand nicht frei von einem Sachmangel, hat er bei Gefahrenübergang also nicht die vereinbarte Beschaffenheit, so müssen die Mängelansprüche vom Käufer direkt an die Hersteller, bzw. Kooperationspartner, Generalunternehmer usw. gestellt werden. Entsprechend gilt bei maschinellen und elektrotechnischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, uns die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

Haftung:

Eine Haftung auf Schadenersatz durch den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfolgt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder ausdrücklicher Zusicherung. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leib und Leben bleibt hiervon unberührt.

Steuerpflichten / Einfuhrumsatzsteuer:

Der Käufer verpflichtet sich, die Warenlieferung bei seinem zuständigen Finanzamt anzumelden. Bei Nettogeschäften ins Ausland verpflichtet sich der Käufer den Erwerb der Ware bei dem für ihn zuständigen Finanzamt im Bestimmungsland anzumelden und die anfallende Einfuhrumsatzsteuer an die zuständige Behörde bzw. an das jeweils zuständige Finanzamt abzuführen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Streitigkeiten entscheiden die öffentlichen Gerichte. Im gewerblichen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Wunsiedel vereinbart.

Sonstige Bestimmungen:

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Schlussbestimmungen:

Sollten Sie mit unseren AGB nicht einverstanden sein, so bitten wir von einem Vertragsabschluss mit unserer Gesellschaft Abstand zu nehmen.